(Konferenz von Jalta)

Bericht über die Krimkonferenz

Diese Version beinhaltet im Gegensatz zur Version, wie sie im "Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland" mit enthalten ist, auch die Feststellungen über die Vereinten Nationen, Polen, Jugoslawien und die Zusammenkünfte der Außenminister (§§ 4, 6, 7 und 8).
Gemäß dem amtlichen Text des "State Department der Vereinigten Staaten" hatte die veröffentlichte gemeinsame Erklärung der drei Regierungschefs über die Ergebnisse der Dreierkonferenz auf der Krim folgenden Wortlaut:

Inhaltsverzeichnis

  1. Die Besiegung Deutschlands
  2. Die Besetzung und Überwachung Deutschlands
  3. Wiedergutmachung durch Deutschland.
  4. Konferenz der Vereinten Nationen
  5. Erklärung über das befreite Europa
  6. Polen
  7. Jugoslawien
  8. Besprechungen der Aussenminister
  9. Einigkeit im Frieden wie im Krieg

"Der Premierminister von Grossbritannien, Winston S. Churchill, der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Franklin D. Roosevelt, und der Vorsitzende des Rats der Volkskommissare der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Marschall J. V. Stalin, haben in den letzten acht Tagen, zusammen mit ihren Aussenministern, den Stabschefs und anderen Ratgebern, in der Krim eine Konferenz abgehalten.

Die drei Regierungchefs geben folgende Erklärung über die Ergebnisse der Konferenz in der Krim ab:

1. Die Besiegung Deutschlands

Wir haben die militärischen Pläne der drei alliierten Grossmächte für die endgültige Niederzwingung des gemeinsamen Feindes erwogen und festgelegt. Die militärischen Stäbe der drei alliierten Nationen haben während der ganzen Dauer der Konferenz täglich gemeinsame Beratungen abgehalten. Diese Beratungen erwiesen sich in jeder Hinsicht als höchst zufriedenstellend und haben zu einer engeren Koordinierung des militärischen Einsatzes der drei alliierten Grossmächte geführt als je zuvor.

Die Teilnehmer haben einander Aufschlüsse in reichstem Masse gegeben. Der Zeitpunkt, das Ausmass und die Koordinierung neuer, noch wuchtigerer Schläge unserer Land- und Luftstreitkräfte wurden in voller Übereinstimmung festgelegt und im einzelnen geplant. Diese Schläge werden gegen das Mark des Deutschen Reichs geführt werden, vom Osten, Westen, Norden und Süden. Unsere einheitliche militärische Planung wird erst in ihrer Durchführung sichtbar werden.

Wir glauben jedoch, dass die bei dieser Konferenz erzielte, überaus enge Arbeitsgemeinschaft der drei Stäbe zu einer Abkürzung des Krieges führen wird. Die Beratungen der drei Stäbe werden fortgeführt werden, wann immer es nötig erscheinen wird.

Nazideutschland ist dem Untergang geweiht. Alle Versuche zur Fortsetzung eines aussichtslosen Widerstandes können nur dazu führen, dass das deutsche Volk die Niederlage noch schwerer zu bezahlen haben wird.

2. Die Besetzung und Überwachung Deutschlands

Wir haben eine einheitliche Politik und Planung festgelegt zwecks Durchsetzung der Bestimmungen, die wir - sobald bewaffneter deutscher Widerstand für immer zerschlagen sein wird - auf Grund der bedingungslosen Kapitulation Nazideutschlandgemeinsam auferlegen werden. Diese Bestimmungen werden erst nach der endgültigen Niederzwingung Deutschlands bekanntgegeben werden.

Die Streitkräfte jeder der drei alliierten Mächte werden auf Grund eines gemeinsamen Plans je eine Zone Deutschlands besetzen. Der Plan sieht einheitliche Verwaltung und Kontrolle durch eine Zentral-Kontrollkommission vor, bestehend aus den obersten Befehlshabern der drei alliierten Mächte. Sitz der Zentral-Kontrollkommission wird Berlin sein.

Es wurde vereinbart, dass Frankreich von den drei Mächten aufgefordert werden soll, die Besetzung einer eigenen Zone durchzuführen, falls dies seinen Wünschen entspricht, und der Zentral-Kontrollkommission als viertes Mitglied beizutreten. Die Abgrenzung der von Frankreich zu besetzenden Zone wird von den interessierten Regierungen durch ihre Vertreter im Europäischen Beratungsausschuss gemeinsam festgelegt werden.

Es ist unser unbeugsamer Wille, den deutschen Militarismus und das deutsche Nazitum auszurotten und dafür zu sorgen, dass Deutschland nie wieder in der Lage sein wird, den Frieden der Welt zu stören. Wir sind entschlossen, alle bewaffneten Verbände Deutschlands zu entwaffnen und aufzulösen; den deutschen Generalstab ein für allemal zu zerschlagen, den Generalstab, der immer wieder Mittel und Wege zur Wiedererstarkung des deutschen Militarismus gefunden hat; alles deutsche Militärgerät zu entfernen oder zu zerstören; jede deutsche Industrie, die für militärische Produktion verwendet werden könnte, auszumerzen oder zu überwachen; alle Kriegsverbrecher gerechter und schneller Bestrafung zuzuführen und für alle von den Deutschen verursachten Zerstörungen Wiedergutmachung in entsprechenden Leistungen zu erzwingen; die Nazipartei, die Nazigesetze, Organisationen und Einrichtungen sowie jeden nationalsozialistischen oder militaristischen Einfluss in öffentlichen Ämtern und im kulturellen und wirtschaftlichen Leben des deutschen Volkes auszumerzen; und im Einvernehmen miteinander jede andere Massnahme in Deutschland durchzuführen, die für den künftigen Frieden und die Sicherheit der Welt notwendig erscheint.

Es ist nicht unser Ziel, das deutsche Volk zu vernichten, aber erst nach der Ausrottung des Nazitums und des Militarismus wird Hoffnung auf ein anständiges Leben für Deutsche bestehen und auf einen Platz für sie in der Gemeinschaft der Nationen.

3. Wiedergutmachung durch Deutschland.

Wir haben die Frage des Schadens geprüft, den Deutschland den alliierten Mächten in diesem Krieg zugefügt hat, und es als gerecht befunden, dass Deutschland zur Wiedergutmachung dieser Schäden durch entsprechende Leistungen in möglichst grossem Umfange verpflichtet werde. Eine Wiedergutmachungskommission wird geschaffen werden mit dem Auftrag, die Frage zu prüfen, in welchem Ausmass und auf welche Weise Deutschland den Schaden wiedergutzumachen hat, den es den alliierten Ländern zugefügt hat. Sitz der Kommission wird Moskau sein.

4. Konferenz der Vereinten Nationen

Wir sind entschlossen, so schnell wie möglich, gemeinsam mit unseren Alliierten, eine allgemeine internationale Organisation zur Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit zu schaffen. Wir sind der Ansicht, dass dies wesentlich ist, um so durch dauernde enge Zusammenarbeit aller friedliebender Völker Angriffskriege zu verhindern sowie die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Kriegsursachen zu beseitigen. Die Grundlage dafür wurden in Dumbarton Oaks geschaffen (61 B).

Damals wurde jedoch über die wichtige Frage des Abstimmungsverfahrens kein Einverständnis erzielt. Auf der Konferenz ist es gelungen, diese Schwierigkeit aus dem Wege zu schaffen. Wir haben beschlossen, für den 25. April 1945 eine Konferenz der Vereinten Nationen nach San Franzisco einzuberufen, um die Charta dieser Organisation auszuarbeiten gemäss den Richtlinien, die in den zwanglosen Unterhaltungen in Dumbarton Oaks vorgeschlagen wurden. Die Regierung von China und die provisorische Regierung Frankreichs werden unverzüglich zu Rate gezogen und eingeladen werden, gemeinsam mit den Regierungen der ereinigten Staaten, Grossbritanniens und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken die Einladungen zu der Konferenz zu zeichnen. Der Text der Vorschläge über das Abstimmungsverfahren wird nach Abschluss der Beratungen mit China und Frankreich veröffentlicht werden (127 C).

5. Erklärung über das befreite Europa

Der Premier der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, der Premierminister des Vereinigten Königreichs und der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika haben im gemeinsamen Interesse der Völker ihrer Länder und der Völker des befreiten Europas miteinander Rücksprache gepflogen. Sie verkünden gemeinsam ihr Einverständnis dahingehend, dass während der vorübergehenden Periode schwankender Zustände im befreiten Europa ihre drei Regierungen in Verfolgung einer gemeinsamen Politik den von der Herrschaft Nazideutschlands befreiten Völkern Europas und den Völkern der früheren europäischen Vasallenstaaten der Achse bei der Lösung ihrer dringenden politischen und wirtschaftlichen Probleme auf demokratischer Grundlage Hilfe leisten wollen

Die Herstellung der Ordnung in Europa und der Wiederaufbau eines nationalen Wirtschaftslebens müssen durch Mittel erreicht werden, die den befreiten Völkern die Möglichkeit geben, auch die letzten Spuren des Nationalsozialismus und des Faschismus zu vertilgen und demokratische Einrichtungen ihrer eigenen Wahl zu schaffen.

Dies ist einer der Grundsätze der Atlantik-Charta (10 C) - das Recht aller Völker, die Regierungsform zu wählen, unter der sie leben wollen - , die Wiederherstellung der souveränen Rechte und der Selbstregierung jener Völker, die durch die Angreifernationen dieser Rechte mit Gewalt beraubt wurden.

Um Zustände herbeizuführen, die es den befreiten Völkern ermöglichen, diese Rechte auszuüben, werden die drei Regierungen gemeinsam allen Völkern in allen befreiten europäischen Staaten und früheren Vasallenstaaten der Achse in Europa Hilfe leisten, in denen ihrer Ansicht nach die Lage folgendes erfordert:

  1. die Herstellung friedlicher Zustände innerhalb des Landes,
  2. die Durchführung von Sondermassnahmen zur Linderung der Not,
  3. die Schaffung einer provisorischen Regierungsbehörde, in der auf breiter Grundlage alle demokratischen Elemente der Bevölkerung vertreten sind und die sich verpflichtet, so schnell wie möglich auf Grund freier Wahlen eine Regierung einzusetzen, die sich nach dem Willen des Volkes richtet, und
  4. - wo dies notwendig sein sollte - Beistand in der Abhaltung solcher freien Wahlen.

Die Regierungen der drei Mächte werden mit den anderen Vereinten Nationen sowie mit den provisorischen und anderen Regierungen in Europa Rücksprache pflegen, wenn deren Interessen unmittelbar berührt sind.

Wenn nach Ansicht der drei Regierungen die Lage in einem der befreiten europäischen Staaten oder einem der früheren Vasallenstaaten der Achse in Europa ein solches Vorgehen notwendig macht, werden die drei Regierungen - in Erfüllung der in dieser Erklärung gemeinsam übernommenen Verpflichtung - unverzüglich über die zu ergreifenden Massnahmen miteinander beraten.

Durch diese Erklärung bekräftigen wir von neuem unseren Glauben an die Grundsätze der Atlantik-Charta (10 C) unser Gelöbnis in der Erklärung der Vereinten Nationen und unsere Entschlossenheit, im Zusammenwirken mit anderen friedliebenden Nationen eine Weltordnung des Rechts zu schaffen, gewidmet dem Frieden, der Sicherheit, der Freiheit und der allgemeinen Wohlfahrt der Menschheit.

Die drei Mächte geben diese Erklärung ab in der Hoffnung, dass die Provisorische Regierung der französischen Republik sich ihnen bei der Durchführung ihrer Vorschläge anschliessen werde.

6. Polen

In Polen besteht als Ergebnis der völligen Befreiung des Landes durch die Rote Armee eine neue Lage. Aus dieser Tatsache ergibt sich die Forderung nach Errichtung einer polnischen provisorischen Regierung auf breiterer Grundlage, als es vor der jüngst durchgeführten Befreiung Westpolens möglich gewesen wäre.

Die provisorische Regierung, die gegenwärtig in Polen im Amt ist (5C), soll daher auf breiterer, demokratischer Grundlage umgebildet werden, unter Einschluss demokratischer Führer, die im Lande leben, und von Polen im Auslande. Der Name dieser neuen Regierung soll sein: "Provisorische Polnische Regierung Nationaler Einigkeit". Aussenkommissar Molotow, der amerikanische Botschafter Harriman und der britische Botschafter Sir Archibald Clark Kerr sind ermächtigt, als Ausschuss zunächst in Moskau mit Mitgliedern der gegenwärtigen provisorischen Regierung sowie mit anderen führenden polnischen Demokraten in Polen und ausserhalb Polens in Fühlung zu treten mit dem Ziele der Umbildung der gegenwärtigen Regierung gemäss den oben erwähnten Richtlinien.

Diese Provisorische Polnische Regierung Nationaler Einigkeit soll die Verpflichtung übernehmen, sobald wie möglich auf Grund des allgemeinen und geheimen Wahlrechts freie und unbehinderte Wahlen durchzuführen. Allen demokratischen und nazifeindlichen Parteien Polens soll bei diesen Wahlen das Recht der Beteligung und der Aufstellung von Kandidaten zustehen.

Sobald eine Provisorische Polnische Regierung Nationaler Einigkeit im Einklang mit den erwähnten Richtlinien gebildet sein wird, werden die Regierung der Sowjetunion, die zur Zeit diplomatische Beziehungen mit der gegenwärtigen provisorischen Regierung Polens unterhält sowie die Regierung des Vereinigten Königreichs und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika mit der neuen Provisorischen Polnischen Regierung Nationaler Einigkeit diplomatische Beziehungen aufnehmen und Botschafter bestellen, deren Berichte ihre Regierung über die Lage in Polen auf dem laufenden halten werden.

Die drei Regierungschefs sind der Ansicht, dass die Ostgrenze Polens der Curzon-Linie mit Abweichungen in einigen Gebieten von fünf bis acht Kilometer zugunsten Polens folgen soll. Sie erkennen an, dass Polen im Norden und Westen einen beträchtlichen Gebietszuwachs erhalten muss. Sie finden, dass zur gegebenen Zeit die Meinung der neuen Provisorischen Polnischen Regierung Nationaler Einigkeit bezüglich des Ausmasses dieser Gebietserweiterungen festgestellt und die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens dann bis zur Friedenskonferenz vertagt werden sollte (5. Spalte von 5 C).

7. Jugoslawien

Wir sind übereingekommen; Marschall Tito und Dr. Subasic zu empfehlen, das zwischen ihnen geschlossene Abkommen (29 A, 7. Sp.) sofort in Kraft zu setzen und auf der Grundlage dieses Abkommens eine neue Regierung zu bilden.

Wir empfehlen ferner, dass die neue Regierung sogleich nach ihrem Zusammentritt eine Erklärung folgenden Inhaltes abgeben:
1. Die Antifaschistische Versammlung der Nationalen Befreiung (AVNOJ, siehe: 29 A, Ende) wird erweitert und soll künftig Mitglieder des letzten jugoslawischen Parlaments einschliessen, die sich nicht durch Zusammenarbeit mit dem Feinde kompromittiert haben; die so gebildete Körperschaft wird als ein vorläufiges Parlament gelten.
2. Die von der Antifaschistischen Versammlung der Nationalen Befreiung erlassenen Gesetze bedürfen nachträglicher Bestätigung durch eine verfassungsgebende Versammlung.

Andere Balkanfragen waren ebenfalls Gegenstand einer allgemeinen Erörterung.

8. Besprechungen der Aussenminister

Während der Konferenz fanden - abgesehen von den täglichen Besprechungen der Regierungschefs und der Aussenminister - tägliche Besprechungen der drei Aussenminister mit ihren Fachberatern statt. Diese Besprechungen haben sich als ausserordentlich wertvoll erwiesen, und die Konferenz war sich einig darüber, dass dauernde Einrichtungen für regelmässige Beratungen zwischen den drei Aussenministern getroffen werden sollten. Diese werden daher zusammentreten, sooft sich die Notwendigkeit hierzu ergeben sollte, voraussichtlich etwa alle drei oder vier Monate. Diese Besprechungen werden abwechselnd in den drei Hauptstädten stattfinden, die erste - nach der Konferenz der Vereinten Nationen zur Schaffung einer Weltorganisation - in London.

9. Einigkeit im Frieden wie im Krieg

Unsere Besprechungen hier in der Krim haben neuerlich die uns gemeinsame Entschlossenheit bestärkt, im kommenden Frieden die Einigkeit in der Zielsetzung und im Handeln zu erhalten und noch zu festigen die im Krieg den Sieg der Vereinten Nationen ermöglicht und gesichert hat. Es ist unser Glaube, dass diese Einigkeit eine heilige Verpflichtung unserer Regierungen gegenüber unseren Völkern und allen Völkern der Welt ist.

Nur wenn die Zusammenarbeit und das Verständnis zwischen unseren drei Völkern und zwischen allen friedliebenden Nationen andauert und wächst, kann das höchste Ziel der Menschheit verwirklicht werden: Ein ungefährdeter, dauernder Friede, der, nach den Worten der Atlantik-Charta (10 C), "Gewähr dafür bietet, dass alle Menschen in allen Ländern ihr Leben frei von Furcht und Not verbringen und beenden können".

Unser Sieg in diesem Kriege und die Schaffung der geplanten Internationalen Organisation werden eine in der Geschichte in solcher Grösse noch nie vorhandene Gelegenheit bieten, in den kommenden Jahren die notwendigen Voraussetzungen für einen solchen Frieden zu schaffen.

Gezeichnet: Winston S. Churchill, Franklin D. Roosevelt, J. Stalin.

Quellen und weiterführende Hinweise

  • Archiv der Gegenwart, Siegler & Co Verlag Königswinter 1998, 11.02.1945/00087