Der Vertrag von Versailles
vom 28. Juni 1919
Vertragsparteien
Die Vereinigten Staaten von Amerika, das Britische Reich, Frankreich, Italien und Japan,
die in dem gegenseitigen Vertrage als die alliierten und assoziierten Hauptmächte bezeichnet sind,
Belgien, Bolivien, Brasilien, China, Cuba, Ecuador, Griechenland, Guatemala, Haïti, Hedschas, Honduras, Liberia, Nicaragua, Panama, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, der serbisch-kroatisch-slovenische Staat, Siam, die Tschecho-Slowakeit und Uruguay,
die hier mit den obenbezeichneten Hauptmächten die alliierten und assoziierten Mächte bilden,
einerseits
und Deutschland
andererseits,
in Anbetracht, dass auf den Antrag der Kaiserlich Deutschen Regierung am 11. November 1918 Deutschland von den alliierten und assoziierten Hauptmächten Deutschland ein Waffenstillstand zum Zweck eines Friedensschlusses bewilligt worden ist,
dass die alliierten und assoziierten Mächte gleicherweise den Wunsch haben, anstelle des Krieges, in den sie nacheinander mittelbar oder unmittelbar verwickelt worden sind, und der in der Kriegserklärung Österreich-Ungarns an Serbien vom 28. Juli 1914, in den Kriegserklärungen Deutschlands an Rußland vom 1. August 1914 und an Frankreich vom 3. August 1914 sowie in dem Einfall in Belgien seinen Ursprung hat, einen festen, gerechten und dauerhaften Frieden treten zu lassen;
Zu diesem Zweck sind die hohen vertragschließenden Parteien, die wie folgt, vertreten sind:
Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika durch:
den Ehrenwerten Woodrow Wilson, Präsidenten der Vereinigten Staaten in seinem eigenen Namen und aus eigener Machtbefugnis,
den Ehrenwerten Robert Lansing, Staatssekrätar
den Ehrenwerten Henry White, ehemaligen außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter der Vereinigten Staaten in Rom und in Paris,
den Ehrenwerten Edward M. House,
den General Tasker H. Bliß, Militärbevollmächtigten der Vereinigten Staaten beim Obersten Kriegsrat;
Seine Majestät der König des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Irland und der Überseeischen Britischen Lande, Kaiser von Indien, durch
den Sehr Ehrenwerten David Lloyd George, M. P., erster Lord des Schatzamtes und Ministerpräsident
den Sehr Ehrenwerten Andrew Bonar Law, M. P., Großsiegelbewahrer,
den Sehr Ehrenwerten Viscount Milner, G. C. B., G. C. M. G., Staatssekretär für die Kolonien,
den Sehr Ehrenwerten Arthur James Balfour, O. M., M. P., Staatssekretär für die auswärtigen Angelegenheiten,
den Sehr Ehrenwerten George Nicoll Barnes, M. P., Minister ohne Portefeuille;
und für das Dominium Canada, durch
den Ehrenwerten Charles Joseph Doherty, Justizminister,
den Ehrenwerten Arthur Lewis Sifton, Zollminister;
für den Australischen Bund, durch
den Sehr Ehrenwerten William Morris Hughes, Justizminister und Ministerpräsidenten,
den Sehr Ehrenwerten Sir Joseph Cook, G. C. M. G., Marineminister;
für die Südafrikanische Union, durch
den Sehr Ehrenwerten General Louis Botha, Minister für die Angelegenheiten der Eingeborenen und Ministerpräsidenten,
den Sehr Ehrenwerten Gernalleutnant Jan Christiaan Smuts, K. C., Verteidigungsminister;
für das Dominium Neuseeland, durch
den Sehr Ehrenwerten William Ferguson Massey, Arbeitsminister und Ministerpräsidenten;
für Indien, durch
den Sehr Ehrenwerten Edwin Samuel Montagu, M. P., Staatssekretär für Indien,
Seine Hoheit den Gernerlamajor Maharaja Sir Ganga Singh Bahadur, Maharaja von Bikaner, G. C. S. I., G. C. I. E., G. C. V. O., K. C. B., A. D. C.;
Der Präsident des Französischen Freistaates, durch
Herrn Georges Clemenceau, Ministerpräsidenten, Kriegsminister,
Herrn Stephen Pichon, Minister der auswärtigen Angelegenheiten,
Herrn Louis-Lucien Klotz, Finanzminister,
Herrn AndréTardieu, Gerneralkommissar für die französisch-amerikanischen Kriegsangelegenheiten,
Herrn Jules Cambon, französischer Botschafter;
Seine Majestät der König von Italien, durch
den Baron S. Sonnino, Abgeordneten,
den Marquis G. Imperiali, Senator, Botschafter Sr. M. des Königs von Italien in London,
Herrn S. Crespi, Abgeordneten;
Seine Majestät der Kaiser von Japan, durch
den Marquis Saionzi, ehemaligen Präsidenten des Ministerrats,
den Baron Makino, ehemaligen Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Mitglied des diplomatischen Rats,
den Viscount Chinda, außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter Sr. M. des Kaisers von Japan in London,
Herrn K. Matsui außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter Sr. M. des Kaisers von Japan in Paris,
Herrn H. Ijuin, außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter Sr. M. des Kaisers von Japan in Rom;
Seine Majestät der König der Belgier, durch
Herrn Paul Hymans, Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Staatsminister,
Herrn Jules van der Heuvel, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Staatsminister,
Herrn Emile Vandervelde, Justizminister, Staatsminister;
Der Präsident des Freistaates Bolivien, durch
Herrn Ismael Montes, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister von Bolivien in Paris;
Der Präsident des Freistaates Brasilien, durch
Herrn João Pandiá Calogeras, Abgeordneten, ehemaligen Finazminister,
Herrn Raul Fernandes, Abgeordneten,
Herrn Rodrigo Octavio des L. Menezes, Professor des Völkerrechts in Rio des Janeiro;
Der Präsident des Chinesischen Freistaates, durch
Herrn Lou Tseng-Tsiang, Minister der qauswärtigen Angelegenheiten,
Herrn Chenting Thomas Wang, ehemaligen Minister für Ackerbau und Handel;
Der Präsident des Cubanischen Freistaates, durch
Herrn Antonio Sànchez de Bustamante, Dekan der juristischen Fakultät der Universität Havana, Präsident der Cubanischen Gesellschaft für Völkerrecht;
Der Präsident des Freistaates Ecuador, durch
Herrn Enrique Dorn y de Alsúa, außerordnetlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister von Ecuador in Paris;
Seine Majestät der König der Hellenen, durch
Herrn Eleftherios K. Venisélos, Präsidenten des Ministerrats,
Herrn Nicolas Politis, Minister der auswärtigen Angelegenheiten;
Der Präsident des Freistaates Guatemala, durch
Herrn Joaquin Méndez, ehemaligen Staatsminister der öffentlichen Arbeiten und des öffentlichen Unterrichts, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Guatemalas in Washington, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister in besonderer Mission in Paris;
Der Präsident des Freistaates Haïti, durch
Herrn Tertullien Guilbaud, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister von Haïti in Paris;
Seine Majestät der König der Hedschas, durch
Herrn Rustem Haïdar,
Herrn Abdul Hadi Aouni;
Der Präsident des Freistaates Honduras, durch
den Dr. Policarpo Bonilla, in besonderer Mission in Washington, ehemaligen Präsidenten des Freistaates Honduras, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister;
Der Präsident des Freistaates Liberia, durch
den Ehrenwerten Charles Dunbar Burgeß King, Staatssekretär;
Der Präsident des Freistaates Nicaragua, durch
Herrn Salvador Chamorro, Präsidenten der Kammer der Abgeordneten;
Der Präsident des Freistaates Panama, durch
Herrn Antonio Burgos, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister von Panama in Madrid;
Der Präsident des Freistaates Peru, durch
Herrn Carlos G. Candamo, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister von Peru in Paris;
Der Präsident des Polnischen Freistaates, durch
Herrn Ignaz J. Paderewski, Präsidenten des Ministerrats, Minister der auswärtigen Angelegenheiten,
Herrn Roman Dmowski, Präsidenten des polnischen Nationalkomitees;
Der Präsident des Portugiesischen Freistaates, durch
den Dr. Affonso Augusto da Costa, ehemaligen Präsidenten des Ministerrats,
den Dr. Augusto Luiz Vieira Soares, ehemaliger Minister der auswärtigen Angelegenheiten;
Seine Majestät der König der Rumänen, durch
Herrn Jon J. C. Bratiano, Präsidenten des Ministerrats, Minister der auswärtigen Angelegenheiten;
den Gerneral Constantin Coanda, Kommandierender General, königlichen Flügeladjutanten, ehemaligen Präsidenten des Ministerrats;
Seine Majestät der König der Serben, Kroaten und Slovenen, durch
Herrn Nicolas P. Paschitsch, früheren Präsidenten des Ministerrats,
Herrn Ante Trumbic, Minister der auswärtigen Angelegenheiten,
Herrn Milenko Vesnitsch, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Sr. M. des Königs der Serben, Kroaten und Slovenen in Paris;
Seine Majestät der König von Siam, durch
Seine Hoheit den Fürsten Charoon, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Sr. M. des Königs von Siam in Paris,
Seine Durchlaucht den Fürsten Traidos Prabandhu, Unterstaatssekretär der auswärtigen Angelegenheiten;
Der Präsident des Tschecho-Slowakischen Freistaates, durch
Herrn Karel Kramár, Präsidenten des Ministerrats,
Herrn Eduard Benes, Minister der auswärtigen Angelegenheiten;
Der Präsident des Freistaates Uruguay, durch
Herrn Juan Antonio Buero, Minister der auswärtigen Angelegenheiten, früheren Minister für Gewerbe;
Deutschland, durch:
Herrn Hermann Müller, Reichsminister des Auswärtigen,
den Dr. Bell, Reichsminister;
im Namen des Deutschen Reichs sowie im Namen aller Bundesstaaten sowie jedes einzelnen von ihnen,
nach Austausch ihrer für gut und richtig befundenen Vollmachten über die folgenden Bestimmungen übereingekommen:
Mit dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrags nimmt der Kriegszustand ein Ende. Von diesem Augenblick an werden unter Vorbehalt der Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrags die amtlichen Beziehungen der alliierten und assoziierten Mächte zu Deutschland und dem einen oder anderen der deutschen Staaten wieder aufgenommen.
Quellen und weiterführende Hinweise
- Der Vertrag von Versailles. Mit Beiträgen von Sebastian Haffner u.a.m., Matthes&Seitz Verlag, München, 1978, S. 118ff.