3. bis 11. Februar 1945

II. Bericht über die Krimkonferenz

(Sammlung von Urkunden, betreffend die Errichtung der Alliierten Kontrollbehörde.)

Tisch der Potsdamer Konferenz

(Konferenz von Jalta)*

Die folgende Feststellung über das Ergebnis der Krimkonferenz wird von dem Ministerpräsidenten Großbritanniens, dem Präsidenten der Vereinigten Staaten und dem Vorsitzenden des Rates der Volkskommissare der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken getroffen:

1. Niederwerfung Deutschlands

Wir haben die militärischen Pläne der drei Alliierten Mächte für die endgültige Niederwerfung des gemeinsamen Feindes erwogen und festgesetzt. Die militärischen Stäbe der drei Alliierten Mächte haben während der ganzen Dauer der Konferenz täglich Zusammenkünfte abgehalten. Diese Zusammenkünfte waren von jedem Gesichtspunkt aus äußerst befriedigend und ergaben eine engere Koordinierung der militärischen Maßnahmen der drei Alliierten als je zuvor.

Ein voller Austausch von Informationen hat stattgefunden. Zeitliche Folge, Umfang und Koordinierung von neuen und noch kraftvolleren, gegen das Herz Deutschlands von Osten, Westen, Norden und Süden her von unseren Heeres- und Luftstreitkräften zu führenden Schlägen sind in vollem Einvernehmen beschlossen und in allen Einzelheiten geplant worden.

Unsere zusammengefaßten militärischen Pläne werden erst anläßlich ihrer Ausführung laufend bekanntgegeben werden; wir glauben jedoch, daß die auf dieser Konferenz erreichte außerordentlich enge Zusammenarbeit zwischen den drei Stäben zu einer Verkürzung des Krieges führen wird. Zusammenkünfte der drei Stäbe werden auch in Zukunft stattfinden, wenn es die Notwendigkeit ergeben sollte.

Das nationalsozialistische Deutschland ist dem Untergang geweiht. Dem deutschen Volk wird seine Niederlage nur noch teurer zu stehen kommen, wenn es versucht, einen hoffnungslosen Widerstand fortzusetzen.

2. Besetzung und Kontrolle

Wir sind über die gemeinsame Politik und Planlegung zur Durchführung der Bestimmungen der bedingungslosen Kapitulation übereingekommen, die wir gemeinsam dem nationalsozialistischen Deutschland auferlegen werden, nachdem der bewaffnete deutsche Widerstand endgültig gebrochen ist Diese Bestimmungen werden erst bekanntgegeben werden, wenn die endgültige Niederwerfung Deutschlands vollzogen ist.

Gemäß dem in gegenseitigem Einvernehmen festgelegten Plan werden die Streitkräfte der drei Mächte je eine besondere Zone Deutschlands besetzen. Der Plan sieht eine koordinierte Verwaltung und Kontrolle durch eine Zentralkontrollkommission mit Sitz in Berlin vor, die aus den Oberbefehlshabern der drei Mächte besteht.

Es ist beschlossen worden, daß Frankreich von den drei Mächten aufgefordert werden soll, eine Besatzungszone zu übernehmen und als viertes Mitglied an der Kontrollkommission teilzunehmen, falls es dies wünschen sollte. Die Grenzen der französischen Zone werden von den vier beteiligten Regierungen durch ihre Vertreter bei der Europäischen Beratenden Kommission in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt.

Es ist unser unbeugsamer Wille, den deutschen Militarismus und Nationalsozialismus zu zerstören und dafür Sorge zu tragen, daß Deutschland nie wieder imstande ist, den Weltfrieden zu stören. Wir sind entschlossen, alle deutschen Streitkräfte zu entwaffnen und aufzulösen; den deutschen Generalstab, der wiederholt die Wiederaufrichtung des deutschen Militarismus zu Wege gebracht hat, für alle Zeiten zu zerschlagen; sämtliche deutschen militärischen Einrichtungen zu entfernen oder zu zerstören; die gesamte deutsche Industrie, die für militärische Produktion benutzt werden könnte, zu beseitigen oder unter Kontrolle zu stellen; alle Kriegsverbrecher vor Gericht zu bringen und einer schnellen Bestrafung zuzuführen sowie eine in gleichem Umfang erfolgende Wiedergutmachung der von den Deutschen verursachten Zerstörungen zu bewirken; die Nationalsozialistische Partei, die nationalsozialistischen Gesetze, Organisationen und Einrichtungen zu beseitigen, alle nationalsozialistischen und militärischen Einflüsse aus den öffentlichen Dienststellen sowie dem kulturellen und wirtschaftlichen Leben des deutschen Volkes auszuschalten und in Übereinstimmung miteinander solche Maßnahmen in Deutschland zu ergreifen, die für den zukünftigen Frieden und die Sicherheit der Welt notwendig sind.

Es ist nicht unsere Absicht, das deutsche Volk zu vernichten, aber nur dann, wenn der Nationalsozialismus und Militarismus ausgerottet sind, wird für die Deutschen Hoffnung auf ein würdiges Leben und einen Platz in der Völkergemeinschaft bestehen.

3. Wiedergutmachung durch Deutschland

Wir haben die Frage des Schadens, den Deutschland in diesem Krieg den Vereinten Nationen zugefügt hat, erörtert und für Recht befunden, daß Deutschland in größtmöglichem Umfange verpflichtet wird, in gleicher Form Ersatz für den verursachten Schaden zu leisten, Eine Schadenersersatz-Kommission wird eingesetzt werden. Diese Kommission wird angewiesen, die Frage des Umfangs und der Art und Weise der Wiedergutmachung des von Deutschland den alliierten Ländern zugefügten Schadens zu behandeln. Die Kommission wird in Moskau arbeiten.

5. Erklärung über das befreite Europa

Wir haben eine Erklärung über das befreite Europa aufgesetzt und uns dazu bekannt. Diese Erklärung sieht eine Gleichschaltung der Politik der drei Mächte und ihr gemeinsames Vorgehen bei der Lösung der politischen und wirtschaftlichen Probleme des befreiten Europa auf demokratischer Grundlage vor. Sie lautet wie folgt:

Der Premierminister der UdSSR, der Premierminister des Vereinigten Königreiches und der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika haben im gemeinsamen Interesse der Völker ihrer Länder und des befreiten Europa Beratungen miteinander abgehalten. Sie erklären gemeinsam ihr gegenseitiges Einverständnis, die entsprechende Politik ihrer drei Regierungen während des zeitweiligen Vorherrschens ungeordneter Zustände im befreiten Europa gleichzuschalten, um den Völkern des von der Herrschaft des nationalsozialistischen Deutschland befreiten Europa und den Völkern der früheren Vasallenstaaten der Achse bei der auf demokratischem Wege herbeizuführenden Lösung ihrer drängenden politischen und wirtschaftlichen Probleme beizustehen.

Die Herstellung der Ordnung in Europa und der Wiederaufbau eines nationalen Wirtschaftslebens müssen in einer Weise zu Wege gebracht werden, die es den befreiten Völkern gestattet, die letzten Spuren des Nationalsozialismus und Faschismus zu beseitigen und demokratische Einrichtungen nach eigener Wahl zu schaffen.

Der Grundsatz der Atlantik-Charta - das Recht aller Völker, sich die Regierungsform, unter der sie leben werden, selbst zu wählen - ist die Rückgabe der souveränen Rechte und der Selbstverwaltung an diejenigen Völker, die dieser durch die Angriffsvölker mit Gewalt beraubt worden sind.

Zur Schaffung von Bedingungen, unter denen die befreiten Völker diese Rechte ausüben können, werden die drei Regierungen, wo immer es die Umstände ihrer Ansicht nach erfordern, die Völker der befreiten europäischen Staaten oder der früheren europäischen Vasallenstaaten der Achse gemeinsam in folgendem unterstützen:

  1. bei der Wiederherstellung von Friedensverhältnissen;
  2. bei der Durchführung von Notmaßnahmen zwecks Unterstützung Hilfsbedürftiger;
  3. bei der Schaffung vorläufiger Regierungsgewalten, die eine umfassende Vertretung aller demokratischen Elemente der Bevölkerung darstellen und die zur baldestmöglichen Errichtung von dem Volkswillen entsprechenden Regierungen auf dem Wege freier Wahlen verpflichtet sind;
  4. nötigenfalls bei der Durchführung solcher Wahlen.

Die drei Regierungen werden die anderen Vereinten Nationen und Provisorischen Gewalten oder andere Regierungen in Europa zu Rate ziehen, wenn Angelegenheiten, die für diese von unmittelbarem Interesse sind, behandelt werden.

Falls die Verhältnisse in einem der befreiten Staaten Europas oder einem früheren europäischen Vasallenstaat der Achse nach Ansicht der drei Regierungen ein solches Vorgehen erfordern, werden diese sofort über die notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung der in dieser Erklärung dargelegten gemeinsamen Verpflichtungen miteinander beraten.

Mit dieser Erklärung bestätigen wir von neuem unseren Glauben an die Grundsätze der Atlantik-Charta, unser in der Erklärung der Vereinten Nationen gegebenes Gelöbnis und unseren Entschluß, in Zusammenarbeit mit anderen friedliebenden Nationen eine auf Recht und Gesetz gegründete Weltordnung zu schaffen, die dem Frieden, der Sicherheit, der Freiheit und dem allgemeinen Wohl der gesamten Menschheit geweiht ist.

Indem die drei Mächte diese Erklärung herausgeben, sprechen sie die Hoffnung aus, daß die provisorische Regierung der Französischen Republik sich an dem vorgeschlagenen Verfahren beteiligen möge.

9. Einigkeit im Frieden wie im Kriege

Unsere Zusammenkunft hier in der Krim hat unseren gemeinsamen Entschluß von neuem bestätigt, die Einheitlichkeit der Zielsetzung und des Vorgehens, welche den Vereinten Nationen den Sieg in diesem Krieg ermöglicht und gesichert hat, im kommenden Frieden aufrechtzuerhalten und zu stärken. Wir glauben, daß dies eine heilige Pflicht ist, deren Erfüllung unsere Regierungen ihren eigenen Völkern sowie den Völkern der Welt schulden.

Nur durch fortlaufende und wachsende Zusammenarbeit und Verständigung unter unseren drei Ländern und unter allen friedliebenden Nationen können die höchsten Bestrebungen der Menschheit verwirklicht werden, nämlich ein sicherer und dauerhafter Frieden, der, in den Worten der Atlantik-Charta, "Gewähr dafür bietet, daß alle Menschen in allen Ländern ihr Leben frei von Furcht und Not verbringen können".

Wir sind der Ansicht, daß der Sieg in diesem Kriege und die Gründung der vorgeschlagenen internationalen Organisation die größte Gelegenheit in der Geschichte bieten wird, in den kommenden Jahren die für einen solchen Frieden wesentlichen Voraussetzungen zu schaffen.

(Dieser Bericht ist von Winston S. Churchill, Franklin D. Roosevelt und J. V. Stalin unterzeichnet.)

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*) §§ 4, 6, 7 und 8, die sich auf die Konferenz der Vereinten Nationen, Polen, Jugoslawien und die Zusammenkünfte der Außenminister beziehen, sind ausgelassen.
Hier finden Sie eine Version der Beschlüsse von Jalta, die diese Feststellungen enhält.

Quellen und weiterführende Hinweise

  • Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland. Ergänzungsblatt Nr. 1. Reprint. Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Druckhaus Hentrich GmbH, Berlin, 1997, S. 11-20.